Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und informiert Eigentümer, Käufer und Mieter über die Energieeffizienz. Er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Energiebedarfsausweis:
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und der
Anlagentechnik. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und bietet eine hohe
Aussagekraft für Sanierungsentscheidungen.
Energieverbrauchsausweis:
Der Verbrauchsausweis wird aus den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten
Jahre ermittelt. Er ist kostengünstiger, jedoch stark vom individuellen Nutzerverhalten
abhängig.
Abgrenzung zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude. Er zeigt Eigentümern Schritt für Schritt, wie eine energetische Sanierung sinnvoll geplant und umgesetzt werden kann. Im Gegensatz zum Energieausweis enthält der iSFP eine aufeinander abgestimmte Maßnahmenabfolge, eine wirtschaftliche Bewertung sowie Hinweise zu Fördermitteln. Zusätzlich ermöglicht er einen Förderbonus von 5 % auf förderfähige Einzelmaßnahmen. |