Eine fachgerecht geplante Fassadendämmung reduziert Wärmeverluste, verbessert den Wohnkomfort und erhöht die Energieeffizienz Ihres Gebäudes. Ich unterstütze Sie von der Bestandsaufnahme über die energetische Fachplanung bis zur Förderbegleitung.
Außenwände stellen einen wesentlichen Bestandteil der Gebäudehülle dar. Eine fachgerecht geplante Fassadendämmung reduziert den Wärmeverlust, verbessert den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz und trägt langfristig zur Reduzierung der Energiekosten bei.
Ich unterstütze private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen sowie Planungsbüros bei der energetischen Fachplanung, der Prüfung der Förderfähigkeit und den erforderlichen technischen Nachweisen für eine förderfähige Umsetzung.
Die Dämmung von Außenwänden und Fassaden wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der im Rahmen einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude erstellt wurde, kann bei förderfähigen Einzelmaßnahmen weiterhin Vorteile bieten. Neben der Erhöhung der förderfähigen Ausgaben bleibt auch der iSFP-Bonus grundsätzlich bestehen.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können verschiedene Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Außenwänden und Fassaden gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die jeweils geltenden Förderbedingungen und Technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Wärmedämmverbundsysteme gehören zu den häufigsten Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Außenwänden und ermöglichen eine deutliche Reduzierung der Wärmeverluste.
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden bieten einen dauerhaft wirksamen Witterungsschutz und ermöglichen gleichzeitig eine hochwertige energetische Modernisierung.
Bei zweischaligem Mauerwerk kann die nachträgliche Kerndämmung eine wirtschaftliche Möglichkeit zur Verbesserung des Wärmeschutzes darstellen.
Ist eine Außendämmung nicht möglich oder nicht zulässig, kann eine fachgerecht geplante Innendämmung eine geeignete Alternative sein.
Eine fachgerechte Fassadendämmung beginnt mit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme und einer fundierten Planung. Ich begleite Sie von der ersten Beratung über die energetische Fachplanung bis zur erfolgreichen Umsetzung und dem Abschluss der Fördermaßnahme.
Vor Ort werden der bauliche Zustand der Außenwände, vorhandene Konstruktionen, Wärmebrücken sowie energetische Schwachstellen erfasst. Diese Analyse bildet die Grundlage für die weitere Planung.
Auf Grundlage der Bestandsaufnahme werden die erforderlichen U-Wert-Berechnungen, Wärmebrücken- bewertungen sowie die technischen Nachweise erstellt. Gleichzeitig wird die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme geprüft.
Während der Ausführung unterstütze ich Sie bei technischen Fragestellungen, prüfe die energetisch relevanten Ausführungsdetails und begleite die Umsetzung im Hinblick auf die Fördervoraussetzungen.
Nach Abschluss der Arbeiten unterstütze ich Sie bei der Prüfung der erforderlichen Unterlagen sowie – soweit erforderlich – bei der Erstellung der Abschlussdokumentation entsprechend den geltenden Förderbedingungen.
Eine dauerhaft funktionierende Fassadendämmung erfordert eine sorgfältige Planung und fachgerechte Ausführung. Bereits kleine Planungs- oder Ausführungsfehler können die energetische Wirkung beeinträchtigen und langfristig zu Bauschäden führen.
Fensteranschlüsse, Balkonplatten, Gebäudeecken und Rollladenkästen gehören zu den häufigsten Bereichen, in denen Wärmebrücken entstehen können. Eine sorgfältige Detailplanung trägt dazu bei, Wärmeverluste sowie das Risiko von Tauwasser und Schimmelbildung zu reduzieren.
Neben der Wärmedämmung sind ein dauerhaft wirksamer Feuchteschutz sowie die fachgerechte Ausbildung aller Anschlüsse entscheidend für die Dauerhaftigkeit der Fassadenkonstruktion.
Sockelbereiche sowie Anschlüsse an Fenster, Dach, Kellerdecke und angrenzende Bauteile müssen sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um Wärmebrücken und Feuchteschäden dauerhaft zu vermeiden.
Bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind neben den energetischen Anforderungen auch die Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die geeignete Dämmmaßnahme ist daher stets objektbezogen zu planen.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur energetischen Fassadendämmung und zur Förderung.
Gefördert werden unter anderem Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), vorgehängte hinterlüftete Fassaden, Kerndämmungen sowie Innendämmungen, sofern die jeweils geltenden Förderbedingungen und Technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Für BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser übernimmt unter anderem die energetische Fachplanung sowie die erforderlichen Bestätigungen im Förderverfahren.
Ja. Eine Innendämmung kann förderfähig sein, wenn die Anforderungen der geltenden BEG-Richtlinie erfüllt werden. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Außendämmung technisch oder denkmalrechtlich nicht möglich ist.
Maßgeblich sind die Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Außenwände ist grundsätzlich der geforderte Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) einzuhalten.
Ja. Mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann sich der Fördersatz von 15 % auf 20 % erhöhen. Gleichzeitig steigen die förderfähigen Kosten je Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €, sofern die Voraussetzungen der jeweils geltenden Förderbedingungen erfüllt sind.
Gerne unterstütze ich Sie von der Bestandsaufnahme über die energetische Fachplanung bis zur Förderbegleitung. Gemeinsam entwickeln wir eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihr Gebäude.
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