Energetische baubegleitende Beratung – Austausch Fenster und Aussentüren nach BEG-EM

Wenn Sie die Fenster/Aussentüren Ihres Hauses austauschen oder einen Kredit/Zuschuss (als Einzelmaßnahme) bei BAFA/KfW beantragen möchten, benötigen Sie einen Energieberater, der den Antrag bestätigt.

fensterfoerderung
Hinweis zur Förderung:
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt voraus, dass die jeweiligen Maßnahmen den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien entsprechen.

Aktuelle Informationen zur Fensteraustausch-Förderung

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Meine Leistung – Einzelmaßnahme Baubegleitung (Fensteraustausch nach BEG-EM):

Phase 1: Vor der Maßnahme

  • Vor-Ort-Initialberatung (innen & außen)
  • Beratung zu thermischen Mängeln & Förderfähigkeit
  • Beratung des erforderlichen U-Wertes
  • Beratung zum hydraulischen Abgleich
  • Prüfung von Handwerkerangeboten
  • Sachverständigenbestätigung für BAFA/KfW
  • Fördermittelberatung und Antragstellung

Phase 2: Während der Bauphase

  • Vor-Ort-Sichtkontrolle der energetisch relevanten Bauleistungen
  • Material- und Ausführungsprüfung

Bei Mängeln erhalten Sie konkrete Hinweise zur Nachbesserung.

Phase 3: Nach der Maßnahme

  • Prüfung der Schlussrechnungen & Unternehmererklärung
  • BAFA/KfW-Bestätigung nach Durchführung

Investitionsvolumen & Förderung

Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
Grundfördersatz: 15 %
Maximal 30.000 € je Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus)
Zusätzlicher iSFP-Bonus: +5 %

Fördersatz Baubegleitung (BEG)

50 % der förderfähigen Kosten
Max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 € je WE (MFH), Maximal 20.000 €

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