Wenn Sie die Fenster/Aussentüren Ihres Hauses austauschen oder einen Kredit/Zuschuss (als Einzelmaßnahme) bei BAFA/KfW beantragen möchten, benötigen Sie einen Energieberater, der den Antrag bestätigt.
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Meine Leistung – Einzelmaßnahme Baubegleitung (Fensteraustausch nach BEG-EM):
Bei Mängeln erhalten Sie konkrete Hinweise zur Nachbesserung.
Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
Grundfördersatz: 15 %
Maximal 30.000 € je Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus)
Zusätzlicher iSFP-Bonus: +5 %
50 % der förderfähigen Kosten
Max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 € je WE (MFH), Maximal 20.000 €
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