Wenn Sie die Heizung austauschen oder neu einbauen lassen möchten und einen Kredit oder Zuschuss (als Einzelmaßnahme) bei KfW beantragen, benötigen Sie einen Energieberater, der den Antrag bestätigt.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen:
Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung (Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Häufige Fragen) - KfW Seite
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Meine Leistung – Einzelmaßnahme Baubegleitung (Heizungsaustausch nach BEG-EM):
Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
Einfamilienhäuser: bis 30.000 €
Mehrfamilienhäuser: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste, ab der siebten 8.000 € pro Einheit.
Zusätzlicher Emissionsminderungszuschlag: 2.500 €.
Bei der KfW ist keine Förderung gemäß Richtlinien-Nr. 5.5 möglich. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert.
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