Energetische Baubegleitung – Heizungsaustausch nach BEG-EM

Wenn Sie die Heizung austauschen oder neu einbauen lassen möchten und einen Kredit oder Zuschuss (als Einzelmaßnahme) bei KfW beantragen, benötigen Sie einen Energieberater, der den Antrag bestätigt.

Hinweis zur Förderung:
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt voraus, dass die jeweiligen Maßnahmen den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien entsprechen.

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen:

Heizungsaustausch

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung (Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Häufige Fragen) - KfW Seite

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Meine Leistung – Einzelmaßnahme Baubegleitung (Heizungsaustausch nach BEG-EM):

Phase 1: Vor der Maßnahme

Phase 2: Während der Bauphase

Phase 3: Nach der Maßnahme

Investitionsvolumen & Förderung

Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
Einfamilienhäuser: bis 30.000 €
Mehrfamilienhäuser: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste, ab der siebten 8.000 € pro Einheit.
Zusätzlicher Emissionsminderungszuschlag: 2.500 €.

Fördersatz Baubegleitung (BEG)

Bei der KfW ist keine Förderung gemäß Richtlinien-Nr. 5.5 möglich. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert.

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