Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energieeffiziente Neubauten durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Ich begleite Sie als Energieeffizienz-Experte von der Planung bis zum erfolgreichen Abschluss der Fördermaßnahme.
Die Förderung eines Neubaus beginnt bereits in der Planungsphase. Energetische Entscheidungen beeinflussen die Energieeffizienz, die Förderfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes.
Ich begleite private Bauherren, Architekten, Bauträger, Unternehmen und Planungsbüros während sämtlicher Projektphasen.
Ich begleite Ihr Neubauprojekt von der ersten Planung bis zur Förderbestätigung.
Prüfung der Förderfähigkeit, energetische Fachplanung und Nachweisführung.
Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Energetische Begleitung während Planung, Bauausführung und Projektabschluss.
Bereits in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden die entscheidenden Weichen für Energieeffizienz, Förderfähigkeit und Baukosten gestellt.
Energetische Anforderungen werden bereits während der Entwurfsplanung berücksichtigt und mit Architekt sowie Fachplanern abgestimmt.
Prüfung der Förderfähigkeit, Erstellung der erforderlichen Nachweise und Unterstützung bei der Antragstellung.
Begleitung energetisch relevanter Bauabschnitte sowie Prüfung und Dokumentation der ausgeführten Maßnahmen.
Von der ersten Beratung bis zur Bestätigung nach Durchführung.
Besprechung des Neubauprojekts und Prüfung der Fördermöglichkeiten.
Energetische Fachplanung, Berechnungen und Abstimmung mit allen Beteiligten.
Erstellung der Bestätigung zum Antrag als Voraussetzung für die Förderung.
Energetische Qualitätssicherung während der Bauausführung.
Nach Fertigstellung werden die umgesetzten Maßnahmen geprüft und mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) dokumentiert. Diese bildet die Grundlage für den Abschluss der Förderung.
Aktuelle Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie direkt auf den Internetseiten der KfW.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG-Förderung für Neubauten.
Die Antragstellung muss grundsätzlich vor Beginn des Bauvorhabens erfolgen. Die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) wird im Rahmen der energetischen Fachplanung erstellt.
Der Energieeffizienz-Experte begleitet die energetische Planung, erstellt die erforderlichen Nachweise und bestätigt die Einhaltung der Fördervoraussetzungen.
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist Bestandteil der Antragstellung. Nach Fertigstellung bestätigt die Bestätigung nach Durchführung (BnD), dass sämtliche Förderanforderungen eingehalten wurden.
Ja. Ich begleite sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude während der energetischen Planung und Förderbegleitung.
Die aktuellen Förderbedingungen veröffentlicht die KfW auf ihrer Internetseite. Änderungen der Förderprogramme werden dort regelmäßig aktualisiert.
Gerne unterstütze ich Sie bei der energetischen Fachplanung und Förderbegleitung Ihres Neubauprojektes.
Weitere Leistungen rund um den energieeffizienten Neubau.
Gesetzlich erforderliche Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Sommerlicher Wärmeschutz, Luftdichtheitskonzept, Lüftungskonzept und Wärmebrückenberechnung.
Überblick über sämtliche Leistungen für energieeffiziente Neubauten.
Informationen zu Förderprogrammen für Wohn- und Nichtwohngebäude.