BEG-Förderung für Neubauten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energieeffiziente Neubauten durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Ich begleite Sie als Energieeffizienz-Experte von der Planung bis zum erfolgreichen Abschluss der Fördermaßnahme.

Energetische Fachplanung und Förderbegleitung

Die Förderung eines Neubaus beginnt bereits in der Planungsphase. Energetische Entscheidungen beeinflussen die Energieeffizienz, die Förderfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes.


Ich begleite private Bauherren, Architekten, Bauträger, Unternehmen und Planungsbüros während sämtlicher Projektphasen.


Leistungsübersicht - Wohn- und Nichtwohngebäude

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN)
  • Energetische Fachplanung
  • Förderbegleitung
  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Beratung anfragen

BEG Neubau

Leistungen

Ich begleite Ihr Neubauprojekt von der ersten Planung bis zur Förderbestätigung.

KFN

Klimafreundlicher Neubau

Prüfung der Förderfähigkeit, energetische Fachplanung und Nachweisführung.

BzA

BzA und BnD

Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Förderbegleitung

Förderbegleitung

Energetische Begleitung während Planung, Bauausführung und Projektabschluss.

Warum einen Energieeffizienz-Experten frühzeitig einbinden?

Bereits in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden die entscheidenden Weichen für Energieeffizienz, Förderfähigkeit und Baukosten gestellt.

Planung

Frühzeitige Planung

Energetische Anforderungen werden bereits während der Entwurfsplanung berücksichtigt und mit Architekt sowie Fachplanern abgestimmt.

Förderung

Fördersicherheit

Prüfung der Förderfähigkeit, Erstellung der erforderlichen Nachweise und Unterstützung bei der Antragstellung.

Qualität

Qualitätssicherung

Begleitung energetisch relevanter Bauabschnitte sowie Prüfung und Dokumentation der ausgeführten Maßnahmen.

Ablauf der Förderbegleitung

Von der ersten Beratung bis zur Bestätigung nach Durchführung.

1. Erstberatung

Besprechung des Neubauprojekts und Prüfung der Fördermöglichkeiten.

2. Fachplanung

Energetische Fachplanung, Berechnungen und Abstimmung mit allen Beteiligten.

3. BzA

Erstellung der Bestätigung zum Antrag als Voraussetzung für die Förderung.

4. Baubegleitung

Energetische Qualitätssicherung während der Bauausführung.

5. BnD

Nach Fertigstellung werden die umgesetzten Maßnahmen geprüft und mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) dokumentiert. Diese bildet die Grundlage für den Abschluss der Förderung.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie direkt auf den Internetseiten der KfW.

Zur KfW-Förderung

Häufige Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG-Förderung für Neubauten.

Wann muss die Förderung beantragt werden?

Die Antragstellung muss grundsätzlich vor Beginn des Bauvorhabens erfolgen. Die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) wird im Rahmen der energetischen Fachplanung erstellt.

Was ist die Aufgabe eines Energieeffizienz-Experten?

Der Energieeffizienz-Experte begleitet die energetische Planung, erstellt die erforderlichen Nachweise und bestätigt die Einhaltung der Fördervoraussetzungen.

Was bedeuten BzA und BnD?

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist Bestandteil der Antragstellung. Nach Fertigstellung bestätigt die Bestätigung nach Durchführung (BnD), dass sämtliche Förderanforderungen eingehalten wurden.

Begleiten Sie auch Nichtwohngebäude?

Ja. Ich begleite sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude während der energetischen Planung und Förderbegleitung.

Wo finde ich aktuelle Informationen zur Förderung?

Die aktuellen Förderbedingungen veröffentlicht die KfW auf ihrer Internetseite. Änderungen der Förderprogramme werden dort regelmäßig aktualisiert.

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Gerne unterstütze ich Sie bei der energetischen Fachplanung und Förderbegleitung Ihres Neubauprojektes.

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