Ich unterstütze private Bauherren, Architekten, Planungsbüros, Wohnungsunternehmen und Bauträger bei der energetischen Nachweisführung für Wohn- und Nichtwohngebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt die gesetzlichen Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Bereits während der Planungsphase müssen die energetischen Eigenschaften des Gebäudes nachgewiesen werden.
Ich erstelle sämtliche energetischen Berechnungen und Nachweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und begleite Ihr Projekt bis zur Ausstellung des Energiebedarfsausweises.
Von der ersten Planung bis zur Fertigstellung unterstütze ich Sie bei allen energetischen Nachweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Erstellung der energetischen Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Energetische Nachweise für Erweiterungen, Ausbauten und kleine Neubauten gemäß § 51 und § 104 GEG.
Ausstellung von Energiebedarfsausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude nach Fertigstellung des Neubaus.
Das Gebäudeenergiegesetz definiert energetische Mindestanforderungen für Neubauten. Ziel ist es, den Energiebedarf dauerhaft zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Der Jahres-Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Energieverbrauch auch die vorgelagerten Energieaufwendungen für Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energieträger.
Die Qualität der Gebäudehülle wird über den Transmissionswärmeverlust bewertet. Außenwände, Dach, Fenster und Bodenplatte beeinflussen diesen Nachweis wesentlich.
Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und gegebenenfalls Kühlung werden gemeinsam mit der Gebäudehülle energetisch bewertet.
Ich erstelle energetische Nachweise für nahezu alle Gebäudetypen und unterstütze Bauherren sowie Planungsbüros während der gesamten Planungsphase.
| Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
|---|---|
| Einfamilienhäuser | Bürogebäude |
| Zweifamilienhäuser | Verwaltungsgebäude |
| Mehrfamilienhäuser | Schulen |
| Wohnanlagen | Kindergärten |
| Wohnheime | Produktions- und Gewerbebauten |
Von den ersten Planunterlagen bis zur Ausstellung des Energiebedarfsausweises begleite ich Ihr Projekt verlässlich und termingerecht.
Eine frühzeitige energetische Planung reduziert Änderungen während der Bauphase und schafft Planungssicherheit.
Frühzeitige Abstimmung mit Architekten und Fachplanern.
Energetische Optimierung bereits vor Baubeginn.
Vollständige Nachweise entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die energetischen Anforderungen an Neubauten.
Der GEG-Nachweis wird bereits während der Planungsphase benötigt. Er dient als Nachweis, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Neubau eingehalten werden.
Grundsätzlich ist für nahezu jeden Neubau ein GEG-Nachweis erforderlich. Dies gilt für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude.
Benötigt werden in der Regel Architekturpläne, Bauteilaufbauten, Fensterdaten, Angaben zur Heizungs- und Lüftungstechnik sowie weitere technische Informationen.
Je nach Bundesland und Genehmigungsverfahren ist der GEG-Nachweis Bestandteil der einzureichenden Bauunterlagen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes und auf Grundlage der endgültigen energetischen Berechnungen wird der Energiebedarfsausweis ausgestellt.
Ja. Bereits während der Planung sollte geprüft werden, ob zusätzlich eine Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden soll.
Ich unterstütze Bauherren, Architekten, Planungsbüros und Unternehmen bei der energetischen Planung sowie bei der vollständigen Nachweisführung nach dem Gebäudeenergiegesetz.
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