Ich unterstütze Sie in jeder Phase Ihres Neubauprojekts
Von den gesetzlichen GEG-Nachweisen über die Förderbegleitung bis zu den erforderlichen Fachkonzepten – je nach Bauvorhaben sind unterschiedliche Leistungen erforderlich. Ich begleite Sie mit einer individuellen Energieberatung und einer fachgerechten Nachweisführung.
GEG-Nachweise
Gesetzlich vorgeschriebene Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz.
- GEG-Nachweis
- Energiebedarfsberechnung
- Gebäudehülle
- Energiebedarfsausweis
BEG-Förderbegleitung
Energetische Fachplanung und Förderbegleitung für klimafreundliche und energieeffiziente Neubauten.
- Klimafreundlicher Neubau
- Effizienzhaus
- BzA / BnD
- Förderbegleitung
Fachkonzepte
Technische Konzepte und Berechnungen für eine energieeffiziente Planung und Ausführung.
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Luftdichtheitskonzept
- Lüftungskonzept
- Wärmebrückenberechnung
Weitere Fachleistungen für Neubauprojekte
Je nach Gebäude und Planungsziel sind neben den gesetzlichen Nachweisen und der Förderbegleitung weitere energetische Berechnungen und Fachkonzepte erforderlich. Diese Leistungen tragen zur Energieeffizienz, zum Feuchteschutz, zum Wohnkomfort und zur langfristigen Wirtschaftlichkeit des Gebäudes bei.
Wärmebrückenberechnung
Detaillierte Berechnung und Optimierung von Wärmebrücken zur Reduzierung von Energieverlusten und zur Vermeidung von Feuchteschäden.
Mehr erfahren →Ökobilanz (LCA)
Bewertung der Umweltwirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus – Grundlage für verschiedene Förderprogramme.
Mehr erfahren →Energiebedarfsausweis
Ausstellung des Energiebedarfsausweises für Neubauten nach Abschluss der energetischen Berechnungen.
Mehr erfahren →Fördermittelberatung
Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme sowie bei der energetischen Fachplanung und Nachweisführung.
Mehr erfahren →So begleite ich Ihr Neubauprojekt
Eine frühzeitige Einbindung des Energieberaters schafft Planungssicherheit, vermeidet spätere Planungsänderungen und erleichtert die Abstimmung zwischen Architektur, Fachplanung und Förderanforderungen. Je früher energetische Aspekte berücksichtigt werden, desto effizienter lassen sich Nachweise und Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Erstberatung
Klärung der Projektziele sowie der gesetzlichen und fördertechnischen Anforderungen. - Energetische Fachplanung
Erstellung der erforderlichen Berechnungen und Nachweise nach GEG sowie – bei Bedarf – Vorbereitung der BEG-Förderung. - Abstimmung mit dem Planungsteam
Unterstützung von Bauherrn, Architekten und Fachplanern während der Planungsphase. - Nachweisführung und Dokumentation
Erstellung der erforderlichen Unterlagen für Behörden, Förderstellen und Bauherren. - Begleitung bis zur Fertigstellung
Unterstützung während der Bauausführung sowie Ausstellung des Energiebedarfsausweises nach Abschluss des Projekts.
Häufige Fragen zur Energieberatung im Neubau
Wann sollte ein Energieberater in ein Neubauprojekt eingebunden werden?
Idealerweise bereits zu Beginn der Planungsphase. Dadurch können energetische Anforderungen frühzeitig berücksichtigt und spätere Planungsänderungen vermieden werden. Gleichzeitig lassen sich Fördermöglichkeiten rechtzeitig prüfen und in die Planung integrieren.
Welche Nachweise sind für einen Neubau erforderlich?
Für Neubauten sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachzuweisen. Je nach Bauvorhaben können zusätzlich Wärmebrückenberechnungen, Lüftungskonzepte, Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz oder weitere Fachkonzepte erforderlich sein. Werden Fördermittel beantragt, kommen zusätzliche Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinzu.
Ist eine Förderung auch ohne Energieberater möglich?
Viele Förderprogramme setzen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten voraus. Die konkreten Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm und dem geplanten Neubau.
Begleiten Sie Wohn- und Nichtwohngebäude?
Ja. Ich unterstütze private Bauherren, Unternehmen, Architekten und Planungsbüros bei Wohn- und Nichtwohngebäuden – von der gesetzlichen Nachweisführung bis zur energetischen Fachplanung und Förderbegleitung.
Kann ich auch einzelne Leistungen beauftragen?
Ja. Einzelne Leistungen wie Wärmebrückenberechnungen, Lüftungskonzepte, GEG-Nachweise oder sommerlicher Wärmeschutz können selbstverständlich unabhängig voneinander beauftragt werden.
Ich unterstütze Bauherren, Architekten, Planungsbüros und Unternehmen bei der energetischen Planung von Neubauten – von den gesetzlichen GEG-Nachweisen über die Förderbegleitung nach BEG bis zu den erforderlichen Fachkonzepten.
Weitere Informationen zu meiner Qualifikation und Berufserfahrung finden Sie auf der Seite Über mich.
Planen Sie einen Neubau oder haben Sie Fragen zu den erforderlichen Nachweisen und Fördermöglichkeiten?
Ich berate Sie gerne persönlich und unterstütze Sie bei der energetischen Fachplanung Ihres Projekts.
📧 Kontakt aufnehmen
📞 0178 3365810