Fachplanung, Förderbegleitung und energetische Nachweise für die Modernisierung von Wohngebäuden.
Ob Fassadendämmung, Dachsanierung, Fensteraustausch oder Heizungsmodernisierung – ich begleite Ihr Vorhaben von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss der Fördermaßnahme. Dabei stehen technische Qualität, Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der aktuellen Förderbedingungen im Mittelpunkt.
Energetische Einzelmaßnahmen ermöglichen eine gezielte Modernisierung bestehender Wohngebäude. Im Gegensatz zu einer Komplettsanierung können einzelne Bauteile oder Anlagentechnik schrittweise verbessert werden.
Ich unterstütze Sie bei der technischen Planung, der Fördermittelbeantragung sowie der energetischen Fachbegleitung. Ziel ist eine wirtschaftliche, technisch sichere und förderfähige Umsetzung Ihrer Modernisierungsmaßnahme.
Ich begleite energetische Modernisierungsmaßnahmen von der technischen Planung bis zum erfolgreichen Abschluss der Fördermaßnahme. Je nach Projekt werden die erforderlichen Nachweise erstellt und die Umsetzung fachlich begleitet.
Energetische Planung von Außen- und Innendämmungen einschließlich bauphysikalischer Bewertung, Wärmebrückenoptimierung und Förderbegleitung.
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Planung von Dach- und Deckendämmungen einschließlich U-Wert-Nachweisen und technischer Projektbeschreibung.
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Energetische Bewertung und Planung beim Austausch von Fenstern und Außentüren einschließlich wärmebrückenoptimierter Anschlüsse.
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Fachplanung und Förderbegleitung beim Austausch bestehender Heizungsanlagen sowie bei der Umstellung auf erneuerbare Energien.
Mehr erfahren →Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung der Fördermittel begleite ich Ihr Vorhaben Schritt für Schritt.
Aufnahme der vorhandenen Gebäudesituation, Prüfung der technischen Voraussetzungen sowie Abstimmung der geplanten Modernisierungsmaßnahmen.
Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel.
Fachliche Begleitung während der Ausführung, Prüfung der technischen Anforderungen sowie Dokumentation der Arbeiten.
Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) nach Abschluss der Maßnahme als Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.
Je nach Art der Maßnahme können zusätzliche bauphysikalische Nachweise oder Fachkonzepte erforderlich sein. Diese werden individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt und in die Planung integriert.
Zweidimensionale Wärmebrückenberechnungen sowie Optimierung kritischer Anschlussdetails.
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Bauphysikalische Nachweise, Feuchteschutz, Luftdichtheit und sommerlicher Wärmeschutz.
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Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden nach aktuellen Bilanzierungsverfahren.
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Langfristige Sanierungsstrategie mit aufeinander abgestimmten Modernisierungsschritten.
Mehr erfahren →Antworten auf häufige Fragen zu energetischen Einzelmaßnahmen und zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen, Lüftungssystemen sowie weitere energetische Verbesserungen entsprechend der aktuellen BEG-Richtlinie.
Vor der Antragstellung wird in der Regel zunächst ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen. Dieser muss die nach der BEG erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Die eigentliche Ausführung der Maßnahme darf erst nach der Förderzusage beginnen.
Für viele BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Voraussetzung für die Förderung.
Die TPB dokumentiert die geplante Maßnahme und bildet die Grundlage für die Beantragung der Förderung.
Der TPN bestätigt nach Abschluss der Arbeiten die richtlinienkonforme Umsetzung der geförderten Maßnahme.
Gerne unterstütze ich Sie von der ersten Beratung über die Fördermittelbeantragung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer energetischen Einzelmaßnahme.