Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Energetische Einzelmaßnahmen

Fachplanung, Förderbegleitung und energetische Nachweise für die Modernisierung von Wohngebäuden.

Ob Fassadendämmung, Dachsanierung, Fensteraustausch oder Heizungsmodernisierung – ich begleite Ihr Vorhaben von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss der Fördermaßnahme. Dabei stehen technische Qualität, Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der aktuellen Förderbedingungen im Mittelpunkt.

Energetische Einzelmaßnahmen

Energetische Einzelmaßnahmen nach der BEG

Energetische Einzelmaßnahmen ermöglichen eine gezielte Modernisierung bestehender Wohngebäude. Im Gegensatz zu einer Komplettsanierung können einzelne Bauteile oder Anlagentechnik schrittweise verbessert werden.


Ich unterstütze Sie bei der technischen Planung, der Fördermittelbeantragung sowie der energetischen Fachbegleitung. Ziel ist eine wirtschaftliche, technisch sichere und förderfähige Umsetzung Ihrer Modernisierungsmaßnahme.


  • Fachplanung durch einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten
  • Prüfung der Förderfähigkeit nach aktueller BEG
  • Technische Projektbeschreibung (TPB)
  • Technischer Projektnachweis (TPN)
  • Fachliche Begleitung bis zum Abschluss der Maßnahme
Energetische Modernisierung eines Wohngebäudes

Förderfähige Einzelmaßnahmen

Ich begleite energetische Modernisierungsmaßnahmen von der technischen Planung bis zum erfolgreichen Abschluss der Fördermaßnahme. Je nach Projekt werden die erforderlichen Nachweise erstellt und die Umsetzung fachlich begleitet.

Fassadendämmung

Fassadendämmung

Energetische Planung von Außen- und Innendämmungen einschließlich bauphysikalischer Bewertung, Wärmebrückenoptimierung und Förderbegleitung.

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Dach- und Geschossdeckendämmung

Dach- und Geschossdeckendämmung

Planung von Dach- und Deckendämmungen einschließlich U-Wert-Nachweisen und technischer Projektbeschreibung.

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Fenster und Außentüren

Fenster und Außentüren

Energetische Bewertung und Planung beim Austausch von Fenstern und Außentüren einschließlich wärmebrückenoptimierter Anschlüsse.

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Heizungsmodernisierung

Heizungsmodernisierung

Fachplanung und Förderbegleitung beim Austausch bestehender Heizungsanlagen sowie bei der Umstellung auf erneuerbare Energien.

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Projektablauf

Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung der Fördermittel begleite ich Ihr Vorhaben Schritt für Schritt.

01
Bestandsaufnahme

Aufnahme der vorhandenen Gebäudesituation, Prüfung der technischen Voraussetzungen sowie Abstimmung der geplanten Modernisierungsmaßnahmen.

02
Technische Projektbeschreibung

Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel.

03
Fachbegleitung

Fachliche Begleitung während der Ausführung, Prüfung der technischen Anforderungen sowie Dokumentation der Arbeiten.

04
Technischer Projektnachweis

Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) nach Abschluss der Maßnahme als Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.

Ergänzende Fachkonzepte

Je nach Art der Maßnahme können zusätzliche bauphysikalische Nachweise oder Fachkonzepte erforderlich sein. Diese werden individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt und in die Planung integriert.

Wärmebrückenberechnung

Wärmebrücken

Zweidimensionale Wärmebrückenberechnungen sowie Optimierung kritischer Anschlussdetails.

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Bauphysikalische Fachkonzepte

Fachkonzepte

Bauphysikalische Nachweise, Feuchteschutz, Luftdichtheit und sommerlicher Wärmeschutz.

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Ökobilanz

Ökobilanz (LCA)

Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden nach aktuellen Bilanzierungsverfahren.

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Individueller Sanierungsfahrplan

Individueller Sanierungsfahrplan

Langfristige Sanierungsstrategie mit aufeinander abgestimmten Modernisierungsschritten.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen zu energetischen Einzelmaßnahmen und zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen, Lüftungssystemen sowie weitere energetische Verbesserungen entsprechend der aktuellen BEG-Richtlinie.

Wann muss die Förderung beantragt werden?

Vor der Antragstellung wird in der Regel zunächst ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen. Dieser muss die nach der BEG erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Die eigentliche Ausführung der Maßnahme darf erst nach der Förderzusage beginnen.

Benötige ich einen Energieeffizienz-Experten?

Für viele BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Voraussetzung für die Förderung.

Was ist die Technische Projektbeschreibung (TPB)?

Die TPB dokumentiert die geplante Maßnahme und bildet die Grundlage für die Beantragung der Förderung.

Was ist der Technische Projektnachweis (TPN)?

Der TPN bestätigt nach Abschluss der Arbeiten die richtlinienkonforme Umsetzung der geförderten Maßnahme.

Planen Sie eine energetische Modernisierung?

Gerne unterstütze ich Sie von der ersten Beratung über die Fördermittelbeantragung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer energetischen Einzelmaßnahme.